Corona: Bewirtung auf Almen

Öffnung der Außengastronomie ab dem 18. Mai 2020 bis 20.00 Uhr
Öffnung der Innengastronomie ab dem 25. Mai 2020 bis 22.00 Uhr

Das Wirtschaftsministerium hat nun ein „Rahmenkonzept Gastronomie“ vorgelegt – es erlaubt den einzelnen Betrieben die Entwicklung von eigenen Schutz- und Hygienekonzepten.

Die wichtigsten Punkte im Rahmenkonzept sind:

  • Planen Sie die Aufstellung der Tische so weit auseinander, dass zwischen Gästen, die nicht an einem Tisch sitzen, mindestens 1,5 Meter Abstand ist.
  • Familien oder Mitglieder des selben Hausstandes können näher beieinander am selben Tisch sitzen. Entsprechend der seit 08.05. geltenden Kontaktbeschränk-ungen können auch Mitglieder eines zweiten Haushalts am selben Tisch sitzen.
  • Sorgen Sie für ausreichend Mund-Nase-Masken für Ihr Personal.
  • Mund-Nasen-Schutz ist vorgeschrieben für Kellner im Gastraum sowie für Gäste, wenn sie nicht am Tisch sitzen. (z.B. beim Gang zur Toilette).
  • In der Küche ist der Mund-Nasen-Schutz nur vorgeschrieben, wenn der Abstand von 1,5 Metern von Personal zu Personal nicht eingehalten werden kann.
  • Sorgen Sie für ausreichend Desinfektionsmittel.
  • Informieren Sie Ihre Gäste über die neuen Schutzmaßnahmen (Aushang).
  • Sorgen Sie dafür, dass die Abstandsregeln eingehalten werden und bringen Sie ggf. Bodenmarkierungen an.
  • Hilfreich ist es auch, an der Selbstbedienungstheke Schutzscheiben anzubringen.

Aktuelle Informationen erhalten Sie an der Corona-Hotline des Landratsamtes.

Hans Stöckl, Geschäftsführer
Almwirtschaftlicher Verein Oberbayern e.V.
Rudolf-Diesel-Ring 1 a
83607 Holzkirchen

Tel. 08024 46039-9111, Mobil: 0174-7950642