Öffnung der Außengastronomie ab dem 18. Mai 2020 bis 20.00 Uhr
Öffnung der Innengastronomie ab dem 25. Mai 2020 bis 22.00 Uhr
Das Wirtschaftsministerium hat nun ein „Rahmenkonzept Gastronomie“ vorgelegt – es erlaubt den einzelnen Betrieben die Entwicklung von eigenen Schutz- und Hygienekonzepten.
Die wichtigsten Punkte im Rahmenkonzept sind:
- Planen Sie die Aufstellung der Tische so weit auseinander, dass zwischen Gästen, die nicht an einem Tisch sitzen, mindestens 1,5 Meter Abstand ist.
- Familien oder Mitglieder des selben Hausstandes können näher beieinander am selben Tisch sitzen. Entsprechend der seit 08.05. geltenden Kontaktbeschränk-ungen können auch Mitglieder eines zweiten Haushalts am selben Tisch sitzen.
- Sorgen Sie für ausreichend Mund-Nase-Masken für Ihr Personal.
- Mund-Nasen-Schutz ist vorgeschrieben für Kellner im Gastraum sowie für Gäste, wenn sie nicht am Tisch sitzen. (z.B. beim Gang zur Toilette).
- In der Küche ist der Mund-Nasen-Schutz nur vorgeschrieben, wenn der Abstand von 1,5 Metern von Personal zu Personal nicht eingehalten werden kann.
- Sorgen Sie für ausreichend Desinfektionsmittel.
- Informieren Sie Ihre Gäste über die neuen Schutzmaßnahmen (Aushang).
- Sorgen Sie dafür, dass die Abstandsregeln eingehalten werden und bringen Sie ggf. Bodenmarkierungen an.
- Hilfreich ist es auch, an der Selbstbedienungstheke Schutzscheiben anzubringen.
Aktuelle Informationen erhalten Sie an der Corona-Hotline des Landratsamtes.
Hans Stöckl, Geschäftsführer
Almwirtschaftlicher Verein Oberbayern e.V.
Rudolf-Diesel-Ring 1 a
83607 Holzkirchen
Tel. 08024 46039-9111, Mobil: 0174-7950642