Aufgaben und Vereinszweck

Rechtsform

“Almwirtschaftlicher Verein Oberbayern (Vereinigung zur Erhaltung
der Kulturlandschaft e.V.)” – AVO.

Vereinszweck ist es

die oberbayerischen Almbauern in einer Fachorganisation zusammenzufassen und in enger Zusammenarbeit mit den Behörden und Stellen und dem Bayerischen Bauernverband die Almwirtschaft zu fördern, durch die Tätigkeit der Almwirtschaft die Kulturlandschaft in der Alpenregion Oberbayerns zu sanieren, zu erhalten, zu pflegen und zu gestalten.

Aufgaben des Vereins

  • Beratende Mitwirkung bei der Schaffung, Ausarbeitung und Ausführung der die Berg- und Almbauern berührenden Gesetze und Verordnungen,
  • Mitarbeit in der “Bayerischen Arbeitsgemeinschaft für Bergbauernfragen”,
  • Vertretung der Interessen der Berg- und Almbauern bei den gesetzgebenden Körperschaften zur Erreichung einer besseren Berücksichtigung der ungünstigen Ertragslage der Berg- und Almbauern,
  • Beratung und Unterstützung der Vereinsmitglieder bei der Ausübung der Heim- und Almweiderechte,
  • Vermittlung von Almpersonal und Almweidemöglichkeiten, Informationen.
  • Durchführung von Almbauerntagen, Abhaltung von Versammlungen, von Almwanderungen, almwirtschaftlichen Lehrgängen, Fachvorträgen usw., Ehrung des verdienten Almpersonals,
  • Förderung aller Einrichtungen, welche der almwirtschaftlichen Beratung sowie der Förderung der fachlichen Ausbildung der bergbäuerlichen Jugend dienen (Land- und Almwirtschaftsschulen, Almakademien, Waldbauernlehrgänge,  Lehrfahrten usw.), fachliche Aufklärung durch den “Der Almbauer” und die landwirtschaftliche Fachpresse,
  • fachlicher Gedankenaustausch mit den almwirtschaftlichen Organisationen der Nachbarländer (Austausch der Fachblätter, Teilnahme an den Veranstaltungen usw.),
  • Zusammenarbeit mit allen Ämtern und Stellen, welche in der Förderung der Gebirgslandwirtschaft und Almwirtschaft tätig sind (Ämter für Landwirtschaft und Forsten, Nationalparkverwaltung Berchtesgaden, Bayerische Staatsforsten, Amt für Ländliche Entwicklung München, Wasserwirtschaftsämter, Landratsämter usw.),
  • Erhaltung der durch bäuerliche Landbewirtschaftung geprägten Landschaftsstruktur im Almbereich,
  • Beseitigung von Schäden durch Erosionen, Muren und Lawinen,
    Mitwirkung zur ordnungsgemäßen Wasserversorgung von Almen,
  • Sicherung und Verbesserung der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzungs- und Bewirtschaftungsmöglichkeit von Lichtweideflächen.