Gemeinsame Erklärung zum Aktionsplan Wolf

München, 30. Januar 2019


Gemeinsame Erklärung der Bayerischen Land- und Forstwirtschaft zum Bayerischen Aktionsplan Wolf


Der Aktionsplan Wolf der Bayerischen Staatsregierung soll das bisherige bayerische Wolfsmanagement um notwendige – bisher fehlende – Regelungen ergänzen. Der bayerische Ministerrat hat am 17.4.2018 beschlossen, dass die Weidetierhaltung auch bei Wolfsanwesenheit ohne unzumutbare Mehraufwendungen flächendeckend und dauerhaft erhalten bleiben muss. Der Aktionsplan wird diesem Beschluss bisher nicht gerecht. Im Gegenteil, die seit Jahren von der Land- und Forstwirtschaft eingebrachten Anliegen werden ignoriert oder mit weichgespülten, unwirksamen Formulierungen abgehandelt. Damit stehen der Erhalt von tiergerechten Haltungsformen und der Erhalt der traditionellen Kulturlandschaften in Bayern auf dem Spiel. Letztlich auch zum Schaden des Naturschutzes selbst.

Anstatt bei Wolfsanwesenheit schnell im Sinne der Betroffenen und zum Wohl unserer Kulturlandschaft reagieren zu können, sieht der Aktionsplan komplexe Entscheidungsstrukturen vor, die weder eine schnelle Bestätigung eines Wolfes oder schnelle Handlungsoptionen noch Spielraum für die Betroffenen vor Ort ermöglichen. Stattdessen verliert das bayerische Wolfsmanagement aufgrund fehlender Transparenz an Glaubwürdigkeit bei den Betroffenen.

Mit dem Aktionsplan wird unter anderem versucht, die Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung zu regeln. Die gewählten Ansätze wie Förderung von Präventionsmaßnahmen, Schadensausgleich bei Rissen etc. erwecken den Eindruck, als wäre die Situation für Tierhalter leicht zu bewältigen. Zahlreiche Beispiele in anderen Bundesländern und Mitgliedsstaaten belegen jedoch, dass Präventionsmaßnahmen nicht oder nur eine Zeit lang wirken, bevor Wölfe diese zu überwinden lernen. Die Entschädigung für getötete Nutztiere ist zur Schadensminderung notwendig, ersetzt dem Tierhalter jedoch maximal den monetären Verlust von Tieren. Vorrangiges Ziel muss es sein, Schäden an Tieren zu vermeiden. Die im Aktionsplan angedeutete Entnahme zum Schutz von Nutztieren stellt einen Schritt in die richtige Richtung dar, wird aber durch zahlreiche Einschränkungen bis zur Wirkungslosigkeit verkompliziert. Somit fehlen letztlich effiziente Möglichkeiten der Bestandsregulierung, die beim Wolf die Scheu vor dem Menschen und dessen Nutztieren aufrechterhalten.

Neben der Gefahr von Tierrissen kommen auf die Tierhalter massive zusätzliche Belastungen zu. Sei es zusätzlicher Arbeitsaufwand aufgrund von Präventionsmaßnahmen, Förderanträgen, Schadensausgleichsanträgen oder Sanktions- und Haftungsrisiken, die nicht von vorneherein ausgeschlossen werden können. Es gelingt im Aktionsplan weder dem Tierhalter eine Zusage zu geben, dass er bei Wolfsrissen nicht gegen anderweitige EU-Förderprogramme verstößt, noch ihn von der Haftung freizustellen, für Fälle, in denen z.B. Dritte durch wolfsbedingte Tierausbrüche zu Schaden kommen. Ungeklärt bleiben auch weitere rechtliche Fragen und Widersprüche im Baurecht, Tierschutzrecht (u. a. Tierschutzhundeverordnung), Naturschutzrecht, Pflanzenschutzrecht, Arbeitsrecht und Jagdrecht.
All diese Ungewissheiten und Hürden werden gerade den kleineren Betrieben eher den Ausstieg aus der Weidehaltung als die Fortführung erleichtern. Die kleinteilige Weidehaltung kann daher nur bei einem restriktiven Bestandsmanagement erhalten werden. Dieses ist aus dem Aktionsplan allerdings nicht ausreichend ersichtlich.

Der Aktionsplan hebelt darüber hinaus das bisherige bewährte Rotwildmanagement mit dem Wintergatterkonzept und den damit verbunden Erhalt der Berg- und Schutzwälder aus.

Aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen verfehlt der aktuelle Stand des Aktionsplans daher weitgehend sein Ziel und muss dringend im Sinne der Land- und Forstwirtschaft und zum Schutz unserer Weidetiere überarbeitet werden.

Diese Erklärung wird unterstützt von:

1. Almwirtschaftlicher Verein Oberbayern e.V.
2. Alpwirtschaftlicher Verein im Allgäu e.V.
3. Arbeitgeberverband für die Land- und Forstwirtschaft in Bayern e.V.
4. Arbeitsgemeinschaft Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer
5. Bayerische Arbeitsgemeinschaft für Bergbauernfragen
6. Bayerischer Bauernverband
7. Bayerische Herdbuchgesellschaft für Schafzucht e.V.
8. Bayerischer Waldbesitzerverband e.V.
9. Familienbetriebe Land und Forst Bayern e.V.
10. Fleischrinderverband Bayern e.V.
11. Landesverband Bayerischer landwirtschaftlicher Wildhalter e.V.
12. Landesverband Bayerischer Rinderzüchter e.V.
13. Landesverband Bayerischer Schafhalter e.V.
14. Landesverband Bayerischer Ziegenzüchter e.V.
15. Verband der Forstberechtigten im Chiemgau e.V.