Sommer-Weidekombihaltung

Die Sommer-Weidekombihaltung wird im aktuellen Gesetzesentwurf nur noch als Ausnahme aufgeführt mit den Einschränkungen auf eine Bestandesgröße von 50 Tieren und in Verbindung mit einem zweimaligen Winterauslauf pro Woche. Dies sind strengere Haltungsvorgaben als sie für ökologisch wirtschaftende Betriebe gelten.

Wir alle wissen, dass gerade die kleinstrukturierten Familienbetriebe mit Tierhaltung das Gesicht der ländlichen Regionen entlang des Alpengürtels prägen:

  • Sie bewirtschaften schwierige Flächen, um Winterfutter für ihre Tiere zu gewinnen. Je nach Lage werden diese Flächen sehr extensiv genutzt, eine Vielfalt in Flora und Fauna profitiert hiervon.
  • Die Tiere genießen Familienanschluß, sind während der langen Vegetationsperiode von April bis Oktober auf der Weide und kommen über die Wintermonate in den Stall, in dem sie betreut und versorgt werden.
  • Jedes Rind, oftmals noch behornt, an seinen eigenen Platz – ohne Angst vor der ranghohen Kuh in der Herde.

Sollte diese Haltungsform mit den genannten Einschränkungen tatsächlich umgesetzt werden, so ist die kleinbäuerliche Tierhaltung in der derzeitigen Form vielerorts nicht mehr praktikabel.

⇒ Wer im Nebenerwerb wirtschaftet und ganztags außer Haus ist, wird nicht an dunklen Winterabenden noch seine Tiere hinauslassen – wenn er denn überhaupt Platz hierfür hat.

⇒ Wer seinen Stall im Dorf hat und kein freies Platzerl um den Stall herum, kann ganz einfach keinen Winterauslauf gestalten.

⇒ Wer Almen zu bewirtschaften hat und deshalb überdurchschnittlich viel Jungvieh aufzieht, um seine Flächen ordnungsgemäß zu bestoßen, der stößt mit der 50 Tier-Grenze oft schon mit  20 Milchkühen an seine Grenzen.

Ohne fachliche Not wird mit diesem Gesetzesentwurf eine jahrhundertealte Haltungsform geopfert mit Konsequenzen für Bauern, Tiere, Verbraucher, Natur, Landschaft, Tourismus und Kultur. Macht das wirklich Sinn?

Jetzt gilt es, Politik und Verbraucher zu mobilisieren, um den Fortbestand der Sommerweidekombihaltung als eigenständige Haltungsform ohne Einschränkungen zu erhalten. Ansonsten müssen in spätestens zehn Jahren (so lange läuft die Übergangsfrist) viele Stalltore geschlossen werden.

 

Wir bitten euch, jeder in seinem Bereich, hier unterstützend tätig zu werden, um die Politik zum Nachdenken und Einlenken zu bewegen. Öffnen Sie den Flyer und drucken Sie ihn hier aus:  Flyer_Kombihaltung