Unbedingt zu beachten:

Aktueller Hinweis der AVO-Geschäftsstelle zur Almbewirtung:

Die Bewirtung auf Almen ist bei den Coronavorgaben den Gaststätten im Tal grundsätzlich gleichgestellt. Ab 10. Mai 2021 darf die Außengastronomie in bestimmten Regionen und unter bestimmten Voraussetzungen (anhaltender Inzidenzwert < 100) öffnen, dies gilt auch für die Bewirtung auf den Almen. Dabei gelten Hygienekonzepte, Masken- und Testpflicht. Für Genesene oder vollständig Geimpfte gibt es weitere Erleichterungen.

Was aktuell in den jeweiligen Landkreisen gilt, entnehmen Sie bitte den Corona-Internetseiten der Landratsämter, die Sie unter folgenden Links aufrufen können:


SARS-CoV-2 („Corona”) und Bewirtung von Gästen auf Almen:

Stand Mai 2021:
Auf den Almen, ist wie bei allen Gastronomiebetrieben, eine Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle, derzeit nicht erlaubt.

Zulässig ist die Abgabe von Speisen und Getränken zum Mitnehmen. Getränke in Flaschen, Speisen und in Tüten dürfen unter Einhaltung der Hygieneregeln abgegeben werden. Der Verzehr darf nicht an Ort und Stelle und auch nicht in unmittelbarer Nähe der Alm erfolgen!
Sitzgelegenheiten dürfen nicht zur Verfügung gestellt werden.

Das müssen Sie unbedingt beachten, wenn es wieder losgeht:

Vorbemerkung:
Nachfolgende Ausführungen orientieren sich an den Empfehlungen des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bayern). Sie dienen als Orientierungshilfe für Betriebe, die auf Almen Bewirtung betreiben und erheben weder Anspruch auf Vollständigkeit, noch stellen Sie eine rechtsverbindliche Auskunft dar. Wer eine verbindliche Klärung für seinen Betrieb herbeiführen möchte, sollte sich mit dem zuständigen Gesundheitsamt (Landratsamt) in Verbindung setzen.

Abstand

Platzierung

  • Sie müssen Ihre Gäste platzieren.
  • Entsprechend muss der Zugang begrenzt werden.
  • Planen Sie die Laufwege der Gäste entsprechend.
  • Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19 Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, soll eine Gästeliste mit Angaben von Namen, Telefonnummern und Zeitraum des Aufenthaltes geführt werden. Die Gästeliste ist so zu führen und zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können, Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten.
    AVO Adressen-Erfassung

Mund-Nase-Bedeckung

  • Gäste tragen sowohl im Außenbereich als auch im Innenbereich eine Mund-Nase-Bedeckung. Diese darf am Tisch abgenommen werden.
  • Für das Personal gilt auch die Maskenpflicht.
    • Sie gilt auch in der Küche, es sei denn, dort können die 1,5 Meter Mindestabstand gewährleistet werden.

Selbstbedienung

  • ist nur bei verpackten Produkten zulässig.
  • Andere Buffets können nicht offen gestaltet werden. Sie müssen Bedienbuffets sein unter Einhaltung der örtlichen Hygienegegebenheiten.

Vorbereitung für die Eröffnung des Bewirtungsbetriebes
auf der Alm

  • Planen Sie die Aufstellung der Tische, so dass zwischen Gästen, die nicht an einem Tisch sitzen, mindestens 1,5 Meter Abstand sind.
  • Sorgen Sie für ausreichend Mund-Nase-Masken für Ihr Personal bzw. Sie selber.
  • Klären Sie Ihre Mitarbeiter über den richtigen Gebrauch der Masken auf und legen Sie fest, wie die Masken gepflegt werden müssen.
  • Sie benötigen Abtrenner, Bodenmarkierungen und Ähnliches – bestellen Sie rechtzeitig.
  • Sorgen Sie für ausreichend Desinfektionsmittel
  • Informieren Sie Ihre Gäste über Ihre neuen, voraussichtlich geringeren Öffnungszeiten und die Schutzmaßnahmen.

Wie bereite ich den Gastraum vor?
Im Gastraum bzw. auf der Freischankfläche (Terrasse)

  • Sorgen Sie dafür, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen gewahrt bleibt.
    • Dazu können Sie Tische entfernen, auseinanderstellen oder nur jeden zweiten Tisch besetzen oder Markierungen abkleben.
    • An einem Tisch dürfen Personen sitzen, die zusammen gehören, zum Beispiel eine Familie. Maximal dürfen Mitglieder zweier Hausstände einen Tisch teilen, wenn dabei der Mindestabstand unterschritten wird.
  • Arbeiten Sie mit Reservierungen, um die Anzahl der Gäste im Gastraum unter Kontrolle zu halten.
  • Verzichten Sie dabei auf Begrüßung durch Händeschütteln usw.
  • Sollte es nicht möglich sein, dass Gäste sofort eintreten können, sorgen Sie durch
    Markierungen oder Personal dafür, dass die Wartenden den Abstand wahren.
  • Das Personal im Gastraum muss Masken tragen.
  • Achten Sie darauf, dass die Gäste auf dem Weg zum Tisch und grundsätzlich bei Bewegung im Lokal – beispielsweise auf dem Weg zu Toiletten – ebenfalls eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
  • Entfernen Sie alle unnötigen Gegenstände von den Tischen. Der sog. haptische Kontakt der Gäste zu Bedarfsgegenständen (Speisekarte, Menagen, Tabletts, Servietten…) wird auf das Notwendige beschränkt oder so gestaltet, dass nach jeder Benutzung eine Reinigung / Auswechslung erfolgt. Kein offenes Besteck auf den Tischen!

Reinigung

  • Erhöhen Sie die Reinigungsfrequenz nicht nur in Sanitärräumen sondern überall dort, wo es viele Berührungen gibt, zum Beispiel bei Türklinken, in der Garderobe usw.

Bezahlen

  • Setzen Sie auf bargeldlose – am besten kontaktlose – Bezahlverfahren.
  • Sollten Sie nicht am Tisch kassieren, sondern an der Theke, achten Sie darauf, den Abstand einzuhalten.

Kommunikation

  • Machen Sie Ihren Gästen eindeutig klar, welches Verhalten von ihnen erwartet wird.

Worauf ist in Sanitärräumen zu achten?
(Toiletten – Hände richtig waschen)

  • Sorgen Sie dafür, dass auch in den Sanitärräumen Abstand gehalten wird, zum Beispiel durch Bodenmarkierungen oder Personal, das den Zugang ggf. beschränkt.
  • Sorgen Sie für ausreichend Seife und Einmalhandtücher.
  • Leeren Sie die Abfallbehälter für die Einmalhandtücher regelmäßig.
  • Reinigen Sie Armaturen, Türgriffe etc. mehrmals am Tag.
  • Achten Sie darauf, dass auch Ihr Reinigungspersonal eine Maske trägt.
  • Achten Sie darauf, dass auch Ihre Gäste in den Sanitärräumen Masken tragen.

Was sollten meine Mitarbeiter wissen?
Corona-Belehrung für Mitarbeiter u. Mitarbeiterinnen (DEHOGA-Bayern).

  • Informieren Sie Ihr Personal über die Abstandsregeln.
  • Machen Sie Ihr Personal regelmäßig mit den Hygienevorschriften für das Gastgewerbe vertraut. (Mitarbeiterverhalten-Übersicht)
  • Informieren Sie Ihr Personal über die Abstandsregeln.
  • Sorgen Sie dafür, dass Ihr Servicepersonal Masken trägt. Für die Küche kann ebenfalls eine Maskenpflicht kommen, sofern der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
  • Achten Sie auf die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Kranke Mitarbeiter müssen auf jeden Fall zu Hause bleiben.
  • Teilen Sie Ihre Mitarbeiter nach Möglichkeit in feste Teams ein, so dass im Infektionsfall nicht das gesamte Team ausfällt.
  • Sorgen Sie dafür, dass Personal für die zusätzlichen Reinigungsarbeiten vorhanden ist.
  • Sollten sich bei einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin Symptome von Covid-19 zeigen, schalten Sie bitte sofort das Gesundheitsamt ein.

Basierend auf den Empfehlungen des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA -Konzept). Für die Almbewirtung angepasst vom Bayerischen Bauernverband”. 

–> mit diesem Link erhalten Sie die Aufstellung für den Ausdruck (pdf) auf Papier.

Holzkirchen, 22. Mai 2020
Almwirtschaftlicher Verein Oberbayern