Umfrage: Wieviel Arbeit macht die Alm?

Bitte an Umfrage teilnehmen!

Eine Alm zu haben ist wunderbar-zumindest meistens. Dieser Aussage stimmen hoffentlich alle Almbewirtschafter aus ganzem Herzen zu. Dass damit aber auch sehr viel Arbeit verbunden ist, sehen andere, wenn überhaupt, oftmals erst auf den zweiten Blick.
Leider existieren in Oberbayern kaum Zahlen bezüglich des Arbeitsaufwandes für die Bewirtschaftung unserer Almen. Der AVO hat es sich zum Neujahrsziel gesetzt, dies zu ändern und hofft hierbei auf rege Mithilfe seiner Mitglieder. Die ermittelten Werte bekräftigen dann bei Diskussionen mit Politik und Verbänden hoffentlich die aufwendige Wirtschaftsweise.
Da die oberbayerischen Almen sehr unterschiedlich sind, sei es bzgl. Größe, Bewirtschaftungsform, Erschließungszustand oder der Entfernung zum Heimatbetrieb, ist ein direkter Vergleich schwierig. Die Ermittlung eines Durchschnittswertes mit entsprechenden Zuschlägen sollte hingegen möglich sein.
Das würden wir 2024 gerne in Angriff nehmen, weshalb wir hier, auf unserer Heimseite, www.almwirtschaft.net einen Fragebogen eingestellt haben, über dessen Beantwortung wir uns sehr freuen würden. Vielleicht die beste Gelegenheit für unser Klientel das baldige Beantworten ebenfalls als Neujahrsvorsatz und gute Tat zu sehen, denn so schnell und einfach ist ein solcher selten erfolgreich abzuhandeln.
Bitte ausfüllen und an die Geschäftsstelle des AVO: almwirtschaft@avo.bayern.de zurückmailen oder per Post schicken. Gerne ergänzt um individuelle Anmerkungen und Besonderheiten zur Alm.
Susanne Krapfl

Kontoänderungen mitteilen!

Abbuchung der Mitgliedsbeiträge Mitte Februar 2024

Wie jedes Jahr werden wir im Laufe des Februars die Mitgliedsbeiträge für das Jahr 20234 abbuchen. Die Beitragshöhe hat sich gegenüber dem letzten Jahr nicht geändert, Almbauern bezahlen 45 € und Almpersonal und sonstige Mitglieder 27 €. Die Beitragseinhebung erfolgt bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung per EDV. Leider entstehen bei den Abbuchungen jedes Jahr erhebliche Unkosten für den AVO, da uns Kontoänderungen, Namensänderungen, Stilllegungen oder Ähnliches nicht mitgeteilt wurden. Für die dadurch entstehenden Rückbuchungen werden seitens der Banken Gebühren erhoben. Denken Sie bitte auch daran, dass sich bei Bankfusionen die Kontodaten ändern. Für einen Verein unserer Größe mit moderaten Beitragsgebühren sind solche Zahlungen äußerst unerfreulich, vom Mehraufwand ganz zu schweigen.
Wir bitten Sie deshalb, Änderungen bei der Kontoverbindung unverzüglich bei der AVO-Geschäftsstelle schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail

Adresse:
Almwirtschaftlicher Verein Oberbayern
Rudolf-Diesel-Ring 1a
83607 Holzkirchen
Telefon: 08024 / 460 391445
Fax: 08024/ 460391444
E-Mail: almwirtschaft@avo.bayern.de

zu melden. Sie ersparen damit dem Verein unnötige Kosten und Arbeitsaufwand!
Unsere Geschäftszeiten sind:
Mo, Di und Do von 08.00 – 15.00 Uhr.

Keine Kosten verursachen hingegen Namensänderungen, doch es sollte in Ihrem Interesse sein, dass der Almbauer an Sie adressiert ist. Und der Anlass ist ja in den allermeisten Fällen ein angenehmer, als da wären Hochzeit und Hofübergabe. Und daran
wollen wir in der Geschäftsstelle schließlich auch teilhaben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und ihre Mithilfe!

Almbestoß-online bitte bis 15. Oktober

Mitte September wurden alle Almbewirtschafter per Mail aufgefordert, den digitalen Almbestoß 2023 zu erfassen. Dies geschieht analog dem Vorjahr, das als Erst- oder Versuchsjahr anzusehen ist, über die Internetseite des Almwirtschaftlichen Vereins Oberbayern.
Seit 2021 hat das Landwirtschaftsministerium die Bestoßerfassung für Oberbayern an den AVO übertragen. Eine Anwendungsbeschreibung ist Bestandteil der Mail. Wer keine Mailadresse hinterlegt hat, sollte die Aufforderung samt Anwendung auf dem Postwegerhalten haben.
Bitte unbedingt Bescheid geben, wer weder Mail noch Brief bekommen hat. Für den Einstieg braucht es die (Tal-)Betriebsnummer und das letztjährig zugeteilte Passwort. Bei abgeändertem Passwort ist dieses anzuwenden. Die Eingabe bitte bis spätestens
15. Oktober durchführen.

Rückfragen an die
A V O – G e s c h ä f t s s t e l l e
08024/46039-1445, a l m w i r t s c h a f t @ a v o. b a y e r n . d e,
Hans Stöckl, 08024/46039-1411, johann.stoeckl@aelf-hk.bayern.de,
Susanne Krapfl, 08024/46039-1412, susanne.krapfl@aelf-hk.bayern.de .

Flintsbacher Almen und Berghöfe

Schon bei der letzten Hauptalmbegehung im Bezirk Brannenburg 2007 hatten die Bauern die Idee, eine Festschrift zu verfassen. Trotz großer Auflagenzahl war das Werk mit dem Titel „Brannenburger Almen“ damals schnell vergriffen.
So wurde im Vorfeld der diesjährigen Hauptalmbegehung der Entschluss gefasst, die Idee wieder aufzugreifen. Nach gründlicher Vorarbeit, an der sich die Bauernfamilien, Almleute und viele Personen, die der Almwirtschaft nahestehen, ehrenamtlich und mit großem Eifer beteiligten, kann nun bei der Hauptalmbegehung am 2. August im Sudelfeld die Festschrift „Flintsbacher Almen und Berghöfe“ druckfrisch angeboten werden.

Inhaltlich geht es unter anderem um die Geschichte des Almbezirks Brannenburg und um Almleute, die vom Almwirtschaftlichen Verein Oberbayern seit über 40 Jahren geehrt wurden. Einen großen Raum nimmt die wechselvolle Geschichte von Flintsbach und Brannenburg ein. Sichtbare Zeitzeugen sind die Ruine Falkenstein, der Petersberg und das Schloss Brannenburg. Diese finden in der Festschrift eine breite Erwähnung. Geschichten und „G`schichtl“ aus den Büchern von Helmut Pabst rund um den Wendelstein runden das Bild des Almbezirks ab. Im Hauptteil sind alle bestoßenen und aufgelassenen Almen und einige Berghöfe in der Gemeinde Flintsbach beschrieben. Die Festschrift ist reichlich ausgestattet mit aktuellen und historischen Bildern, so dass nicht nur Einheimische, sondern auch Freunde der Almwirtschaft ein inhaltsreiches Nachschlagewerk im Umfang von 70 Seiten für 10 Euro erwerben können.

 

Online-Meldung von Schwendfeuern

Für die Landkreise MB und RO

Unter www.daxenfeuer.de können Daxenfeuer und sonstige Zweckfeuer kostenfrei, schnell und einfach an die Integrierte Leitstelle Rosenheim gemeldet werden. Das Vorgehen ist im Flyer (siehe linke Spalte) beschrieben. Eine Meldung an der Leitstelle ersetzt jedoch keine Genehmigung, falls eine solche erforderlich ist.

Corona-Lockerung bei Almbewirtung?

Stand 10.05.

Die Bewirtung auf Almen ist bei den Coronavorgaben den Gaststätten im Tal grundsätzlich gleichgestellt. Ab 10. Mai 2021 darf die Außengastronomie in bestimmten Regionen und unter bestimmten Voraussetzungen (anhaltender Inzidenzwert < 100) öffnen, dies gilt auch für die Bewirtung auf den Almen. Dabei gelten Hygienekonzepte, Masken- und Testpflicht. Für 2-fach-Geimpfte gibt es weitere Erleichterungen.

Was aktuell in den jeweiligen Landkreisen gilt, erfragen Sie bitte bei der Corona-Hotline und entnehmen es den Corona-Internetseiten der Landratsämter, die Sie unter folgenden Links aufrufen können:

Falls Sie weitere Fragen haben können Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle wenden.

AVO Geschäftsstelle