Dokumentation: Extensive Weidewirtschaft und Große Beutegreifer

Extensive Weidewirtschaft und Große Beutegreifer
Leitlinien für den Umgang mit Zielkonflikten in der praktischen Naturschutzarbeit

Eine 31-seitige Dokumentation des Institut für Angewandten Naturschutz

Editorial:
Das Dokument behandelt die Zielkonflikte zwischen extensiver Weidewirtschaft und dem Schutz großer Beutegreifer wie Wolf, Braunbär und Luchs im Alpenraum. ​ Es analysiert die ökologischen, rechtlichen und praktischen Herausforderungen und bietet Leitlinien für den Umgang mit diesen Konflikten. ​

Hauptpunkte:

  1. Einleitung: Artensterben und Verlust der Biodiversität sind globale Herausforderungen. ​ Extensiv bewirtschaftete Weideflächen sind Hotspots der Artenvielfalt, besonders im Alpenraum. ​ Die Ausbreitung großer Beutegreifer wie Wölfe stellt die Weidewirtschaft vor große Probleme. ​
  2. Herdenschutz: Verschiedene Maßnahmen wie Einzäunung, Herdenschutzhunde, ständige Behirtung, nächtliche Einstallung und Nachtpferche werden diskutiert. ​ Alle Methoden haben erhebliche praktische, ökologische und finanzielle Nachteile, besonders im Gebirge. ​
  3. Naturschutzfachliche Abwägung: Extensivweiden tragen wesentlich zur Biodiversität bei, während die großen Beutegreifer weniger Einfluss auf die Artenvielfalt haben. ​ Ein wirksamer Herdenschutz ist oft nicht umsetzbar, weshalb eine Abwägung zugunsten der Weidebiotope notwendig ist. ​
  4. Rechtliche Betrachtung: Die FFH-Richtlinie schützt sowohl große Beutegreifer als auch weideabhängige Lebensräume. Eine rechtliche Abwägung zwischen konkurrierenden Schutzgütern wurde bisher nicht ausreichend durchgeführt. ​ Die Bayerische Wolfsverordnung bietet Ansätze, ist jedoch rechtlich und inhaltlich unzureichend. ​
  5. Schlussfolgerung: Die Entnahme von großen Beutegreifern ist ökologisch und rechtlich möglich und teilweise notwendig, um die Weidewirtschaft und die damit verbundene Biodiversität zu schützen. ​ Es wird empfohlen, spezielle Weideschutzgebiete auszuweisen und die Bayerische Wolfsverordnung zu überarbeiten. ​

Lesen Sie den Originaltext und folgen Sie diesem Link!

Die uneingeschränkten Rechte liegen bei dem Autor: 
Institut für angewandten Naturschutz, Geitau 65, 83735 Bayrischzell
eska111@gmx.de

 

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Flintsbach 2023HAB-2023 Flintsbach Oberammergau 2024

Filmempfehlung des AVO

Haben Sie eine halbe Stunde Zeit? Für alle Interessierten ist der Film auf dem YouTube Kanal des Naturpark Karwendel zu sehen:
Im Rahmen des Projekts AlmenREICH grenzenlos soll das gegenseitige Verständnis zwischen Almwirtschaft und Naturschutz gestärkt werden und die gemeinsamen Ziele und Synergien im Bereich der Biodiversität herausgearbeitet werden.
Als Herzstück des Projekts wurde in Zusammenarbeit mit dem Filmemacher Dominik Walser ein Dokumentarfilm mit fünf verschiedenen Almen im Tiroler und bayerischen Karwendel produziert. Der jeweils zuständige Almbauer bzw. Almbäuerin oder Almerer (Hirte) stellt seine bzw. ihre Alm vor und erzählt von der Bewirtschaftungsweise, seiner bzw. ihrer persönlichen Motivation und seinen/ihren persönlichen Beitrag zum Naturschutz.

Lesenswert: Sichere Weidezäune

Die Broschüre des Bundesinformationszentrum zum Bau sicherer Weidezäune wurde 12/2023 aktualisiert und ist als Download abrufbar. vorliegt. Die Broschüre dient als Referenzwerk für den Bau und den Betrieb von hütesicheren Zaunanlagen für Weidetiere in Deutschland. Außerdem werden Rechtsgrundlagen der Weidesicherheit, Absicherungen gegen mögliche Schadensersatzansprüche und Arbeitssicherheit bei der Weidehaltung erläutert.

https://www.ble-medienservice.de/1132-7-sichere-weidezaeune.html

Wolfspolitik als Naturschutzproblem: “Die Maienfelder Erklärung”

Die Maienfelder Erklärung ist ein aktuelles Kompendium, das die Situation Wolf im Alpenraum sehr gut beschreibt.

Aus Sorge um die verbliebenen artenreichen Kulturlandschaften der Alpen und ganz Europas haben mittlerweile auch Vertreter des Natur- und Artenschutzes erkannt, welch weitreichende negative Auswirkungen eine ungeregelte Ausbreitung des Wolfes mit sich bringt und dass eine Abwägung naturschutzfachlicher Güter dringend vorgenommen werden muss.

Lesen Sie sie im Original

Umfrage: Wieviel Arbeit macht die Alm?

Bitte an Umfrage teilnehmen!

Eine Alm zu haben ist wunderbar-zumindest meistens. Dieser Aussage stimmen hoffentlich alle Almbewirtschafter aus ganzem Herzen zu. Dass damit aber auch sehr viel Arbeit verbunden ist, sehen andere, wenn überhaupt, oftmals erst auf den zweiten Blick.
Leider existieren in Oberbayern kaum Zahlen bezüglich des Arbeitsaufwandes für die Bewirtschaftung unserer Almen. Der AVO hat es sich zum Neujahrsziel gesetzt, dies zu ändern und hofft hierbei auf rege Mithilfe seiner Mitglieder. Die ermittelten Werte bekräftigen dann bei Diskussionen mit Politik und Verbänden hoffentlich die aufwendige Wirtschaftsweise.
Da die oberbayerischen Almen sehr unterschiedlich sind, sei es bzgl. Größe, Bewirtschaftungsform, Erschließungszustand oder der Entfernung zum Heimatbetrieb, ist ein direkter Vergleich schwierig. Die Ermittlung eines Durchschnittswertes mit entsprechenden Zuschlägen sollte hingegen möglich sein.
Das würden wir 2024 gerne in Angriff nehmen, weshalb wir hier, auf unserer Heimseite, www.almwirtschaft.net einen Fragebogen eingestellt haben, über dessen Beantwortung wir uns sehr freuen würden. Vielleicht die beste Gelegenheit für unser Klientel das baldige Beantworten ebenfalls als Neujahrsvorsatz und gute Tat zu sehen, denn so schnell und einfach ist ein solcher selten erfolgreich abzuhandeln.
Bitte ausfüllen und an die Geschäftsstelle des AVO: almwirtschaft@avo.bayern.de zurückmailen oder per Post schicken. Gerne ergänzt um individuelle Anmerkungen und Besonderheiten zur Alm.
Susanne Krapfl

Kontoänderungen mitteilen!

Abbuchung der Mitgliedsbeiträge Mitte Februar 2024

Wie jedes Jahr werden wir im Laufe des Februars die Mitgliedsbeiträge für das Jahr 20234 abbuchen. Die Beitragshöhe hat sich gegenüber dem letzten Jahr nicht geändert, Almbauern bezahlen 45 € und Almpersonal und sonstige Mitglieder 27 €. Die Beitragseinhebung erfolgt bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung per EDV. Leider entstehen bei den Abbuchungen jedes Jahr erhebliche Unkosten für den AVO, da uns Kontoänderungen, Namensänderungen, Stilllegungen oder Ähnliches nicht mitgeteilt wurden. Für die dadurch entstehenden Rückbuchungen werden seitens der Banken Gebühren erhoben. Denken Sie bitte auch daran, dass sich bei Bankfusionen die Kontodaten ändern. Für einen Verein unserer Größe mit moderaten Beitragsgebühren sind solche Zahlungen äußerst unerfreulich, vom Mehraufwand ganz zu schweigen.
Wir bitten Sie deshalb, Änderungen bei der Kontoverbindung unverzüglich bei der AVO-Geschäftsstelle schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail

Adresse:
Almwirtschaftlicher Verein Oberbayern
Rudolf-Diesel-Ring 1a
83607 Holzkirchen
Telefon: 08024 / 460 391445
Fax: 08024/ 460391444
E-Mail: almwirtschaft@avo.bayern.de

zu melden. Sie ersparen damit dem Verein unnötige Kosten und Arbeitsaufwand!
Unsere Geschäftszeiten sind:
Mo, Di und Do von 08.00 – 15.00 Uhr.

Keine Kosten verursachen hingegen Namensänderungen, doch es sollte in Ihrem Interesse sein, dass der Almbauer an Sie adressiert ist. Und der Anlass ist ja in den allermeisten Fällen ein angenehmer, als da wären Hochzeit und Hofübergabe. Und daran
wollen wir in der Geschäftsstelle schließlich auch teilhaben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und ihre Mithilfe!

Almbestoß-online bitte bis 15. Oktober

Mitte September wurden alle Almbewirtschafter per Mail aufgefordert, den digitalen Almbestoß 2023 zu erfassen. Dies geschieht analog dem Vorjahr, das als Erst- oder Versuchsjahr anzusehen ist, über die Internetseite des Almwirtschaftlichen Vereins Oberbayern.
Seit 2021 hat das Landwirtschaftsministerium die Bestoßerfassung für Oberbayern an den AVO übertragen. Eine Anwendungsbeschreibung ist Bestandteil der Mail. Wer keine Mailadresse hinterlegt hat, sollte die Aufforderung samt Anwendung auf dem Postwegerhalten haben.
Bitte unbedingt Bescheid geben, wer weder Mail noch Brief bekommen hat. Für den Einstieg braucht es die (Tal-)Betriebsnummer und das letztjährig zugeteilte Passwort. Bei abgeändertem Passwort ist dieses anzuwenden. Die Eingabe bitte bis spätestens
15. Oktober durchführen.

Rückfragen an die
A V O – G e s c h ä f t s s t e l l e
08024/46039-1445, a l m w i r t s c h a f t @ a v o. b a y e r n . d e,
Hans Stöckl, 08024/46039-1411, johann.stoeckl@aelf-hk.bayern.de,
Susanne Krapfl, 08024/46039-1412, susanne.krapfl@aelf-hk.bayern.de .